Sozialversicherungsnummer – alle Infos auf einen Blick!
Inhaltsverzeichnis
Die SV-Nummer wird immer benötigt, wenn Du einen Job antrittst oder über die Krankenkasse eine Kur/Reha beantragst. In Deutschland braucht jeder Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer die Sozialversicherungsnummer, um sie/ihn rechtskräftig anstellen zu können. Also dürfen Personen ohne SV-Nummer nicht arbeiten.
Mit Hilfe der Sozialversicherungsnummer werden lebenslang alle deine Rentenbeiträge abgerechnet. Außerdem ist sie wichtig, wenn Lohnersatzleistungen wie ALG, Krankengeld oder Erziehungsgeld gezahlt werden. Die SV-Nummer funktioniert quasi wie ein Aktenzeichen innerhalb der deutschen Sozialversicherung.
Sozialversicherungsnummer – Wofür brauche ich sie?/ Wie erhalte ich diese?
Die Deutsche Rentenversicherung teilt Dir deine persönliche SV-Nummer bereits nach der Geburt zu. Sie wird aber erst viel später, nämlich, bei Annahme des ersten Jobs benötigt. Sobald du das erste Mal eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst, also arbeitest (egal ob Minijob oder Vollbeschäftigung) oder zum Beispiel eine Ausbildung machst, erhältst du von der Deutschen Rentenversicherung ein Schreiben mit deinem Sozialversicherungsausweis. Dieser SV-Ausweis enthält neben weiteren Daten auch deine Sozialversicherungsnummer. Du kannst die Nummer aber auch jederzeit bei deiner Krankenkasse erfragen/anfordern. Des Weiteren ist sie auf jeder Lohn- oder Gehaltsabrechung aufgeführt.
Sozialversicherungsausweis

Der Sozialversicherungsausweis wird Dir von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt, wenn du deine erste Beschäftigung aufnimmst/Arbeit antrittst und ist damit ein rechtsgültiges Dokument. Dieser Ausweis ist für alle weiteren Beschäftigungen oder Beantragungen von Sozialleistungen als Nachweis für deine Sozialversicherungsnummer gültig.
Sozialversicherungsnummer – Wie ist sie aufgebaut?
Die zwölfstellige SV-Nummer besteht aus Ziffern und Buchstaben. Diese Nummer enthält unter anderem das Geburtsdatum im Format Tag-Tag-Monat-Monat-Jahr-Jahr, den Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens, sowie zwei Ziffern für die Seriennummer, die sich bei den Männern zwischen 00 und 49 und bei den Frauen zwischen 50 und 99 bewegt.
- Ziffern 1-2: Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers
- Ziffern 3-8: Geburtsdatum des Versicherten
- Ziffer 9: Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens
- Ziffern 10-11: Seriennummer (00-49 = männlich, 50-99=weiblich)
- Ziffer 12: Prüfziffer des Versichert
Sozialversicherungsausweis verloren – was tun?
Sollte dein Sozialversicherungsausweis nicht aufzufinden sein, kannst du hier auf der Website der Deutschen Rentenversicherung einen neuen beantragen.
Falls du deine Sozialversicherungsnummer dringend brauchen solltest, hat jeder Arbeitnehmer einige Möglichkeiten unabhängig von deinem SV-Ausweis an sie zu gelangen:
- Grundsätzlich kannst du deine Sozialversicherungsnummer direkt per Mail bei der Deutschen Rentenversicherung anfragen. Aus Sicherheitsgründe könnte die Auskunft über diese Information etwas Zeit in Anspruch nehmen.
- Auch telefonisch unter der Servicetelefonnummer 0800-1000 4800 kannst du Rentenversicherung erreichen. Hier kann es ebenfalls etwas dauern, bis du deine Sozialversicherungsnummer dann hast.
- Am schnellsten geht es wohl über deine zuständige Krankenkasse. Die SV ist vor Ort in dem jeweiligen Kundenzentrum erfragbar. Dafür musst lediglich einen gültigen Personalausweis und die elektronische Gesundheitskarte vorzeigen und bekommst die Sozialversicherungsnummer mitgeteilt.
- Außerdem steht die SV auf deinen Lohnabrechnungen, falls du welche zur Hand hast. Auf diesen kannst du deine Sozialversicherungsnummer nämlich unter dem Kürzel “SV-Nummer“ gleich links oben neben der Krankenkasse finden.
- Schließlich findest du deine SV-Nummer auch auf allen Schreiben der Deutschen Rentenversicherung, z.B.: den regelmäßigen Renteninformationsschreiben.
(Seit 2009 besteht keine gesetzliche Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweis mehr)
Sozialversicherungsnummer, Rentenversicherungsnummer, Krankenversicherungsnummer, Steuernummer – Verwechslungsgefahr?
Bei all diesen unterschiedlichen Bezeichnungen kann es leicht zu Verwechslungen kommen, versuchen wir also etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Damit alle Rentenversicherungsträger/Sozialversicherungspflichtigen den Durchblick bekommen.
Sozialversicherungsnummer und Rentenversicherungsnummer bezeichnen dasselbe, also deine persönliche Identifikationsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung. Der Begriff ‚Sozialversicherungsnummer‘ ist noch ein Überbleibsel aus einer Zeit, als andere SV-Träger diese Nummer verarbeiten durften. Das ist jetzt aus Datenschutzgründen nicht mehr der Fall. Die Sozialversicherungsnummer ist gleichbedeutend mit der Rentenversicherungsnummer, wird aber weiterhin so genannt.
So weit so gut. Deine Krankenversicherungsnummer wird zwar auf der Basis der Rentenversicherungsnummer erstellt, darf aber aus ähnlichen Gründen von Datenschutz keine Rückschlüsse auf deine Rentenversicherungsnummer zulassen. Es handelt sich hierbei also um eine separate Nummer, über die wiederum deine Daten bei der Krankenversicherung gespeichert werden, wie etwa Arztabrechnungen. Also – Sozialversicherungsnummer und Rentenversicherungsnummer sind identisch, die Krankenversicherung ist etwas anders.
Die SV ist wiederum nicht zu verwechseln mit der Steueridentifikationsnummer, auch Steuer-ID genannt. Diese Nummer wird zwar auch zur Identifikation verwendet, aber ausschließlich gegenüber dem Finanzamt.
Die Steuer-ID birgt allerdings auch einiges an Verwechslungsgefahr und zwar hinsichtlich der Steuernummer, da beide trotz ähnlichen Namens, unterschiedliche Funktionen haben. Für die Rentenversicherungsnummer relevant sind sie aber nicht.
Sozialversicherungsnummer – was passiert mit meinen Daten?
Wenn es Dich grundsätzlich erst einmal beunruhigt, dass diverse deiner persönlichen Daten unter einer Kennziffer gespeichert werden und durch verschiedene Versicherungsträger abgerufen werden können, dann bist du damit nicht alleine.
Früher konnten auch die Krankenkassen, Arbeitgeber und andere Träger in Deutschland die (Sozial-) Versicherungsnummer als Identifikationsmerkmal nutzen, bis diese so etwas wie ein allgemeines persönliches Kennzeichen wurde. Diese Art von Katalogisierung wurde dann aber vom Bundesverfassungsgericht verboten und die Nutzung deiner Sozialversicherungsnummer stärker reguliert. Zudem unterliegen jegliche über deine SV-Nummer gespeicherten Daten dem Sozialgeheimnis, damit sind sie auf besondere Art gesetzlich geschützt. Diesen Datenschutzauflagen unterliegt auch der entsprechende Arbeitgeber. Aktuell ist die gesetzlich verfügte Weitergabe von Abrechnungsdaten der Krankenkassen im Zuge der Digitalisierung allerdings ein stark politisiertes Thema in der Öffentlichkeit geworden
.